Alles Klar für die Zeit auf zwei Rädern? Stichtag 1. März
Für das Verkehrsjahr 2012/2013 gelten die blauen Kennzeichen.
Falls Sie ein Moped, Mofa oder Roller fahren, benötigen Sie auch ein Kennzeichen für Ihr Fahrzeug.

Die Farbe des Kennzeichens ändert sich von Jahr zu Jahr. So ist für jeden
ersichtlich, ob das Fahrzeug ordnungsgemäß versichert ist. Das bisherige
Kennzeichen ist nur noch bis Ende Februar gültig. Es ist daher wichtig,
dass Sie sich ein neues Kennzeichen und einen neuen Versicherungsschein
zum 1. März besorgen.
Machen Sie sich’s einfach und holen Sie sich Ihr neues Schild einfach bei uns ab.
Ihr
JugendberaterInnen in Ihrer
Filiale informiert Sie über das günstige Angebot unserer R+V-Mopedversicherung.
Mofa-Führerschein - Was man wissen muss.
Wer 15 Jahre oder älter ist, darf auf öffentlichen Straßen mit einem
Mofa fahren. Dazu braucht er eigentlich keinen Führerschein, muss aber
seit dem 01. April 1980 eine sogenannte Mofa-Prüfbescheinigung bei sich
haben (§ 4 a StVZO).
Diese Prüfbescheinigung ist keine echte Fahrerlaubnis im Sinne der
gesetzlichen Vorschriften, um diese Bescheinigung zu erhalten muss man
jedoch eine Prüfung ablegen.
Um zu dieser Prüfung zugelassen zu werden, geht man bei einer Fahrschule
zum theoretischen Unterricht bei mindestens 6 Doppelstunden zu je 90
Minuten.
Machen Sie gleichzeitig einen anderen Führerschein, dürfen Sie die
theoretische Ausbildung für die Mofa-Prüfbescheinigung leider nicht mit
dem theoretischen Unterricht für den Führerschein kombinieren. Danach
kommt eine praktische Ausbildung (also Mofa-Fahrunterricht) und zwar
entweder eine Doppelstunde à 90 Minuten Einzelunterricht oder zwei
Doppelstunden Gruppenunterricht.
Haben Sie die Ausbildung absolviert, stellt Ihnen die Fahrschule eine
Bescheinigung darüber aus. Mit dieser Bescheinigung werden Sie dann zur
Mofa-Prüfung zugelassen. Die Prüfung darf beliebig oft wiederholt
werden.
Wenn Sie bereits eine andere Fahrerlaubnis (Klassen 1 bis 5) besitzen,
dürfen Sie ein Mofa auch ohne Mofa-Prüfbescheinigung fahren. Wird Ihnen
die Fahrerlaubnis aber entzogen, müssen Sie die Mofa-Prüfbescheinigung
erwerben, um ein Mofa im Straßenverkehr fahren zu dürfen.
Etwas anderes gilt nur, wenn Sie vor dem 01.04.1965 geboren sind, also
am 01.04.1980 mindestens 15 Jahre alt waren. Dann dürfen Sie generell
ein Mofa auch ohne die Mofa-Prüfbescheinigung fahren.
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