Ist die Rente sicher?
Die gesetzliche Rente deckt heute schon weniger als die Hälfte des Durchschnittseinkommens eines Rentenversicherungspflichtigen ab. Wer nicht privat vorsorgt, läuft demnach Gefahr, im Alter nicht über
ausreichende Mittel zu verfügen, um seinen aktuellen Lebensstandard halten zu können. Dass die gesetzliche Rente ab dem Jahr 2012 erst später gezahlt werden soll, verschärft die Situation zusätzlich.
Das Standardrentenalter von 65 Jahren wird stetig bis zum Jahr 2029 um zwei Jahre erhöht. Dies bedeutet, dass Rentenversicherungs-
pflichtige Jahrgang 1964 und jünger erst
mit 67 Jahren abschlagsfrei eine gesetzliche Altersrente beziehen können.
Altersvorsorge - Wenn nicht jetzt, wann dann?
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678,00 EUR
- jährlich vom Staat
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Beispiel:
Eine vierköpfige Familie
(beide Ehepartner mit Riester-Vertrag, zwei kindergeld-berechtigte Kinder - geboren vor den 01.01.2008)
erhält für den Aufbau seiner privaten Altersvorsorge mit der Riester Rente vom Staat
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ab 2008
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| Maßgebliches Vorjahreseinkommen |
30.000,00 EUR
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Gesamtsparbetrag
(4% von 30.000,00 EUR)
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1.200,00 EUR
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davon:
Mindesteigenbetrag
Zulage
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522,00 EUR
678,00 EUR
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Zusätzliche Entlastung durch Sonderausgabenabzug
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0,00 EUR
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Gesamtförderung
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678,00 EUR
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(maximale Förderung, Quelle: Bundesfinanzministerium)
Höhe der möglichen Förderung pro Jahr
| Maximale Zulagen* |
| Zeitraum |
Ab 2008 |
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| Grundzulage |
154,- Euro |
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| Kinderzulage |
185,- Euro pro Kind (Geburt vor dem 01.01.2008 |
300,- Euro pro Kind (Geburt ab dem 01.01.2008) |
Zulage für Berufstätige
bis 25 Jahre (einmalig) |
200,- Euro |
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| Steuerlich geförderte Höchstgrenze |
2.100,- Euro |
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* Voraussetzung für die max. Zulagen ist ein Mindesteigenbeitrag in Höhe von vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der Summe der Zulagen, max. bis zum jeweiligen Förderhöchstbetrag. Die Zulagen werden gekürzt, wenn geringere Eigenbeiträge geleistet werden. Kinder werden solange gefördert, wie sie Kindergeld beziehen.
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