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Wohneigentum ist die beste Altersvorsorge

Wer Wohneigentum besitzt, ist unabhängig, spart Miete und sorgt optimal fürs Alter vor. Bisher gehörte die selbstgenutzte Immobilie nicht zu den begünstigten Anlageformen im Rahmen der Riester-Rente. Mit dem Eigenheimrentengesetz wird nun diese wichtige Säule der privaten

Altersvorsorge gleichberechtigt gefördert.

 

Wohn RiesterNiedrige Zinsen und eine hohe staatliche Förderung machen jetzt Wohn-Riester-Angebote zur idealen Finanzierung für das Eigenheim. Seit einem halben Jahr sind die ersten zertifizierten Wohn-Riester-Verträge auf dem Markt. Die Angebote unseres Partners, der Bausparkasse Schwäbisch Hall, sind unter den Wohn-Riester-Krediten sogar Testsieger geworden.

 

"Erste Wahl sind derzeit die Kombikredite der Bausparkassen mit staatlicher Förderung" sagt Finanztest (Ausgabe 03/2011).
Die Fuchs WohnbauRente ist "... deutlich günstiger als der beste Baugeldgeber bei lang laufenden Hypotheken" urteilt ÖKO-TEST (Ausgabe 05/2010) und vergibt den 1. Rang.


 

Das Eigenheimrentengesetz (Wohn-Riester)

 

Das Eigenheimrentengesetz, die rechtliche Grundlage von Wohn-Riester, ist mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten.

 

 

Was bedeutet das für Sie?


Bausparen wird riesterfähig und damit im günstigsten Fall dreifach

gefördert:

 

haken_klein.png Wohnungsbau-Prämie*

 

Arbeitnehmersparzulage*

 

Riester-Zulage**

 

Gefördert werden Sparbeiträge für die Eigenkapitalbildung und

    Tilgungsleistungen zur Finanzierung von selbstgenutztem

    Wohneigentum.

 

Mit den Riester-Zulagen wird nun auch der Bau, Kauf oder - ab

    Rentenbeginn*** - die Entschuldung sowie der Erwerb von Anteilen an

    Wohngenossenschaften belohnt. Modernisierungsinvestitionen werden

    laut Eigenheimrentengesetz nicht riestergefördert.

 

Bereits vorhandenes, riestergefördertes Kapital kann künftig bis zu 75 %

    oder 100 % aus einem bestehenden, zertifizierten Altersvorsorge-

    Vertrag entnommen und für die Finanzierung von selbstgenutztem

    Wohneigentum eingesetzt werden. 

 

 

Wer ist förderberechtigt?

 

Unmittelbar förderberechtigt sind::

 

Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung

 

Beamte

 

Angestellte im öffentlichen Dienst

 

Arbeitslose

 

Landwirte

 

Selbstständige, sofern pflichtversichert


Mittelbar: Ehepartner (Voraussetzung: zwei Altersvorsorgeverträge)

Es gibt keine Einkommensgrenzen.

 

 

Wir beraten Sie gerne.

 

Weitere Informationen erhalten Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch in unseren Filialen. Vereinbaren Sie gleich einen Termin mit link_doppelpfeil.png Ihrem Berater oder Ihrer Beraterin.


Weitere Informationen zum Finanzieren mit der RiesterFörderung

finden Sie hier.


Schwäbisch Hall Vertragsauskunft

 

 

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* Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen.
** Bei Berechtigung.
*** Beginn der "Auszahlungsphase".
 
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