Wohneigentum ist die beste Altersvorsorge
Wer Wohneigentum besitzt, ist unabhängig, spart Miete und sorgt optimal fürs Alter vor. Bisher gehörte die selbstgenutzte Immobilie nicht zu den begünstigten Anlageformen im Rahmen der Riester-Rente. Mit dem Eigenheimrentengesetz wird nun diese wichtige Säule der privaten
Altersvorsorge gleichberechtigt gefördert.
Niedrige Zinsen und eine hohe staatliche Förderung machen jetzt Wohn-Riester-Angebote zur idealen Finanzierung für das Eigenheim. Seit
einem halben Jahr sind die ersten zertifizierten Wohn-Riester-Verträge
auf dem Markt. Die Angebote unseres Partners, der Bausparkasse
Schwäbisch Hall, sind unter den Wohn-Riester-Krediten sogar Testsieger
geworden.
"Erste Wahl sind derzeit die Kombikredite der Bausparkassen mit staatlicher Förderung" sagt Finanztest (Ausgabe 03/2011).
Die Fuchs WohnbauRente ist "... deutlich günstiger als der beste Baugeldgeber bei lang laufenden Hypotheken" urteilt ÖKO-TEST (Ausgabe 05/2010) und vergibt den 1. Rang.
Das Eigenheimrentengesetz (Wohn-Riester)
Das Eigenheimrentengesetz, die rechtliche Grundlage von Wohn-Riester, ist mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten.
Was bedeutet das für Sie?
Bausparen wird riesterfähig und damit im günstigsten Fall dreifach
gefördert:
Wohnungsbau-Prämie*
Arbeitnehmersparzulage*
Riester-Zulage**
Gefördert werden Sparbeiträge für die Eigenkapitalbildung und
Tilgungsleistungen zur Finanzierung von selbstgenutztem
Wohneigentum.
Mit den Riester-Zulagen wird nun auch der Bau, Kauf oder - ab
Rentenbeginn*** - die Entschuldung sowie der Erwerb von Anteilen an
Wohngenossenschaften belohnt. Modernisierungsinvestitionen werden
laut Eigenheimrentengesetz nicht riestergefördert.
Bereits vorhandenes, riestergefördertes Kapital kann künftig bis zu 75 %
oder 100 % aus einem bestehenden, zertifizierten Altersvorsorge-
Vertrag entnommen und für die Finanzierung von selbstgenutztem
Wohneigentum eingesetzt werden.
Wer ist förderberechtigt?
Unmittelbar förderberechtigt sind::
Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung
Beamte
Angestellte im öffentlichen Dienst
Arbeitslose
Landwirte
Selbstständige, sofern pflichtversichert
Mittelbar: Ehepartner (Voraussetzung: zwei Altersvorsorgeverträge)
Es gibt keine Einkommensgrenzen.
Wir beraten Sie gerne.
Weitere Informationen erhalten Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch in unseren
Filialen. Vereinbaren Sie gleich einen Termin mit
Ihrem Berater oder Ihrer Beraterin.
Weitere Informationen zum Finanzieren mit der RiesterFörderung
finden Sie
hier.
Schwäbisch Hall
Vertragsauskunft
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Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen. |
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Bei Berechtigung.
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Beginn der "Auszahlungsphase". |