Holen Sie sich was Ihnen zusteht!
Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob er vermögenswirksame Leistungen zahlt. Wenn ja, entscheiden Sie sich für eine passende Anlageform.
Eine Kopie des Vertragsabschlusses erhält dann Ihr Arbeitgeber, der den monatlichen Zuschuss überweist. Die Sparzulage müssen Sie jedes Jahr beim Finanzamt beantragen. Die Verträge für vermögenswirksame Leistungen haben eine Laufzeit von sieben Jahren.
Prämie 1 - für Wohneigentum:
9 Prozent Arbeitnehmersparzulage
(ASZ) auf max. 470 Euro für die
Anlage Ihrer vermögenswirksamen
Leistungen innerhalb eines
Schwäbisch Hall-Bausparvertrags.*
Prämie 2 - für Wohneigentum:
8,80 Prozent Wohnungsbauprämie
(WoP) für Ihre jährlichen
Sparleistungen auf einen Schwäbisch
Hall-Bausparvertrag. Die Prämie
erhalten Sie für max. 512 Euro (ledig)
bzw. 1.024 Euro (verheiratet).*
Prämie 3 - für finanzielle Flexibilität:
20 Prozent Arbeitnehmersparzulage (ASZ) auf max. 400 Euro für die
Anlage Ihrer vermögenswirksamen Leistungen in einen VL-Fonds von
Union Investment.*
Prämie 4 - für die Zusatzrente ("Riester-Sparen"):
Für die volle staatliche Zulage sparen Sie - im Jahr 2006 und 2007 -
3 Prozent Ihres Bruttoeinkommens des Vorjahres abzüglich der
Grund- und ggf. Kinderzulage (Die Riester-Rente steigt bis 2008 auf
4 Prozent, max. 2.100 Euro jährlich).
Lassen Sie sich umfassend von uns beraten.
Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen in unseren
Filialen.
* Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen.