Wir versuchen weitestgehend auf den persönlichen Kontakt zu verzichten. Ihr Berater ist aber weiterhin wie gewohnt per Telefon oder E-Mail für Sie erreichbar.
Corona-Virus - Hilfsmaßnahmen für Ihr Unternehmen
Corona-Hilfe
Erreichbarkeit
WICHTIG:
Aufgrund der aktuellen Lage befinden sich alle Maßnahmen zur Eindämmung der Auswirkungen der Krise in einem sehr dynamischen Prozess. Insofern sind die nachfolgend genannten Punkte weder vollständig und müssen auch nicht aktuell sein. Wir versuchen aber unsere Informationen für Sie so aktuell und schnell wie uns nur möglich zu veröffentlichen.
Die beschlossenen Zuschüsse, das Kurzarbeitergeld, die Anpassungen bei den Steuerzahlungen, eine Reduzierungen Ihrer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung und Gelder aus der Konsortialfinanzierung können nicht über uns beantragt werden.
Kurz und knapp:
Die Sonderprogramme sind seit dem 23.03.2020 gestartet und gelten für Unternehmen, Selbständige/Freiberufler und auch Kleinunternehmen, Einzelfirmen. Das Ziel ist es, alle bedürftigen und förderfähigen gewerblichen Kunden (aufgrund der Corona-Krise) so schnell wie möglich mit Liquidität zu versorgen.
Wir als Volksbank Karlsruhe wollen hier auch unserem Förderauftrag für unsere Kunden und Mitglieder nachkommen.
In allen Bereichen der Wirtschaft sind die Auswirkungen des Virus bereits deutlich zu spüren:
- Absage von Veranstaltungen
- Produktionsstillstand in der Automobilindustrie
- Schließung von Einzelhandel und Gastronomie
- ausfallende Einnahmen bei Selbständigen und Freiberuflern
Die beschlossenen Maßnahmen zur weiteren Einschränkung des öffentlichen Lebens bringen noch mehr Einbußen mit sich.
Ziel ist:
Möglichst kein Unternehmen - das förderwürdig ist - soll durch die Epidemie in Existenznot geraten und möglichst kein Arbeitsplatz verloren gehen. Die Unternehmen, die durch die Corona-Krise in Not geraten sind und werden, sollen durch die ergriffenen Maßnahmen gut durch die Krise kommen.
Was gibt es:
Die Bundesregierung sieht mit den angeschobenen Maßnahmen die Möglichkeit eine sich abzeichnende Insolvenzwelle durch die Corona-Krise zu verhindern. Die Förderbanken werden ihre Liquiditätshilfen ausweiten, um den Zugang der Unternehmen, Selbständigen und Freiberuflern zu günstigen Krediten zu erleichtern, die durch die Corona-Krise in Finanzierungsschwierigkeiten geraten werden oder bereits sind.
1) Bitte wenden Sie sich an uns, wenn Sie aus dem Sonderprogramm der KfW oder L-Bank einen Betriebsmittelkredit, einen Kredit zur Finanzierung von Investitionen (auch ins Warenlager), den Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätige Beteiligungen finanzieren müssen und Ihr Unternehmen aufgrund der Corona-Krise in Not geraten ist. Zudem bieten wir Ihnen über unseren Verbundpartner - VR Smart Finanz - auch eine Lösung an.
Folgenden Kredit können Sie über uns bei unserem Verbundpartner (VR Smart Finanz) beantragen:
Kurzfristige Liquidität in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten
- Direkt – Kreditrahmen bis 100.000 Euro ab 1 % Nominalzins p. a:
Der VR Smart flexibel Förderkredit kann von Unternehmen in Anspruch genommen werden, die bedingt durch die Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Die Höhe des bewilligten Kreditrahmens und der gewährte Zinssatz orientieren sich unter anderem an der Bonität Ihres Unternehmens.
- Einfach – ohne Zusatzsicherheiten beantragen:
Zur Anfrage Ihres Kreditrahmens benötigen Sie lediglich Ihre Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) oder Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) der Geschäftsjahre 2017/2018 und die Betriebswirtschaftliche Auswertung (mit Summen- und Saldenliste) per 31.12.2019
- Schnell – online oder in nur einem Gespräch abschließen:
Dank Finanzierungsentscheidung in wenigen Minuten haben Sie sofort Planungssicherheit. Auch die Auszahlung erfolgt kurzfristig.
- Planbar – bis zu 10 Jahre Laufzeit und im ersten Jahr tilgungsfrei:
Die Laufzeit beträgt 24 bis 120 Monate. Der Vertrag ist zudem bis zu 24 Monate tilgungsfrei. Sie zahlen also nur den Zinsanteil während der Anlaufzeit.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Folgende Kredit-Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können Sie über uns beantragen:
1) KfW-Schnellkredit für den Mittelstand
Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können mittelständische Unternehmen den neuen KfW-Schnellkredit beantragen.
Das Wichtigste:
- Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten (auch Warenlagen)
- Für alle Unternehmen, die seit mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
- Max. Kreditbetrag: pro Unternehmensgruppe: 25% des Jahresumsatzes 2019
- Unternehmen mit bis zu einschließlich 10 Beschäftigten erhalten max. 300.000 Euro
- Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten max. 500.000 Euro
- Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. 800.000 Euro
- Zinssatz von aktuell 3,00 % p.a.
- bis zu 10 Jahre Laufzeit bis zu 2 Jahre (ersten beiden) tilgungsfrei
- 100 % Risikoübernahme durch die KfW, es sind keine weiteren Sicherheiten zu stellen
- Sondertilgung ohne Gebühren möglich (auch in Teilbeträgen möglich)
- Auszahlung 100%, Abruf in einer Summe spätestens 1 Monat nach Zusage der KfW
- Rückführung als ¼-jährliche Tilgung in gleich hohen Raten nach den Tilgungsfreijahren
- Es besteht bis zum jeweiligen Höchstbetrag für ein Unternehmen die Möglichkeit max. zwei Anträge auf Mittel aus dem Schnellkredit zu stellen. Diese sind aber zwingend über die gleiche Hausbank zu stellen
- Es können keine Umschuldungen, Nachfinanzierungen oder Ablösungen von bestehenden Krediten finanziert werden (Auszug aus dem Ausschlusskatalog)
- Eine Ablösung eines bestehenden KFW-Schnellkredites durch ein Darlehen des KfW-Sonderprogrammes ist möglich (Achtung umgekehrt aber nicht)
- Zur Beantragung des KfW-Schnellkredites ist es nicht notwendig, dass eine von der Bank eingeräumte Kontokorrentlinie vorher in Anspruch genommen werden muss. Wichtig ist, dass die KK-Linie nicht gekürzt wird
- Derzeit ist der KfW Schnellkredit befristet bis zum 30.06.2021. Bis zu diesem Zeitpunkt darf der Antragsteller zusätzlich zum Schnellkredit keine weiteren KfW-Kredite beantragen
- Eine Kombination Schnellkredit und Zuschüsse aus dem Soforthilfeprogramm ist möglich. Jedoch gilt für die Summe aus beiden Programmen eine Obergrenze von 800 T€ je Unternehmen
- Anträge können ab dem 15.04.2020 bei der Hausbank gestellt werden und ab dem 22.04.2020 bei der KfW zur Genehmigung eingereicht werden. Wie lange die Bearbeitungszeit bei der KfW sein wird, bleibt abzuwarten. Es wird von schnellen Zusagen ausgegangen
- Bei der Finanzierung von Betriebsmitteln ist die Kontogutschrift als Nachweis ausreichen. Bei Investitionen müssen diese anhand der bekannten Möglichkeiten nachgewiesen werden.
Welche Bedingungen muss das Unternehmen erfüllen, damit ein Antrag gestellt werden kann:
Zum 31.12.2019
- darf das antragstellende Unternehmen nicht in Schwierigkeiten/Krise* gewesen sein, dies bedeutet auch, dass das Unternehmen geordnete wirtschaftliche Verhältnisse ausgewiesen hat, strukturell gesund und langfristig wettbewerbsfähig ist.
- Darüber hinaus dürfen gemäß Auskunft einer allgemein anerkannten Auskunftei (z.B. Creditreform oder Schufa) über die organschaftlichen Vertreter des antragstellenden Unternehmens oder deren geschäftsführende Gesellschafter (bei Einzelkaufmann über ihn selbst) oder über das Unternehmen keine Negativmerkmale vorliegen (Details hierzu erfahren Sie über Ihren Betreuer).
- Sie haben zuletzt einen Gewinn erwirtschaftet – entweder 2019 oder im Durchschnitt der letzten 3 Jahre. Sofern das Unternehmen kürzere Zeit am Markt ist, wird dieser Zeitraum herangezogen
- Vergütung (einschließlich Gratifikationen, geldwerte Vorteile und sonstiger, auch gewinnabhängiger Vergütungsbestandteile) für Geschäftsführer und geschäftsführende Gesellschafter dürfen während der Laufzeit des Kredites einen maximalen Betrag von 150.000, - Euro p.a. und Person nicht übersteigen. Dies bestätigt der Antragsteller durch Unterschrift auf den ergänzenden Angaben zum Antrag
- Gewinn- und Dividendenausschüttungen sind während der Laufzeit des Kredites nicht zulässig. Dies gilt auch für bereits beschlossene Ausschüttungen.
- Der Antragsteller ist ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft das sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und den Sitz in Deutschland hat
oder - Der Antragsteller ist Einzelunternehmer oder Freiberufler in Deutschland
* EU-Definition:
- ein Unternehmen ist in der Krise, wenn mehr als 50% des Stammkapitals aufgezehrt sind
- das Unternehmen ist Gegenstand eines Insolvenzverfahrens oder erfüllt die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag seiner Gläubiger
- das Unternehmen hat eine Rettungsbeihilfe erhalten und der Kredit wurde noch nicht zurückgezahlt oder die Garantie ist noch nicht erloschen beziehungsweise das Unternehmen hat eine Umstrukturierungsbeihilfe erhalten und unterliegt immer noch einem Umstrukturierungsplan.
2) KfW-Unternehmerkredit
Für Unternehmen gedacht, die mehr als 5 Jahre am Markt sind. Für KMU mit Haftungsfreistellung der KfW bis zu 90%. Die restlichen mindestens 10% Risiken müssen die Hausbanken/Kreditinstitute selbst tragen.
Finanziert werden kann:
- Investitionen (auch in Warenlager)
- Betriebsmittel
- Der Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätige Beteiligungen
Laufzeiten:
- Bei Investitionsfinanzierungen und Betriebsmittelkredite
(ab dem 28.04.2020 vorher max. 5 Jahre):- Bei Kreditbeträgen bis zu 800 T€ bis zu 10 Jahre
mit bis zu 2 tilgungsfreien Anlaufjahr - Sonst bis zu 6 Jahren mit bis zu 2 tilgungsfreien Anlaufjahr
- Bei Kreditbeträgen bis zu 800 T€ bis zu 10 Jahre
Größenbeschränkung:
- Es gibt keine Größenbeschränkung für Unternehmen mehr
Kredithöchstbetrag (Auszug der Kriterien):
- Max. 25% des Jahresumsatzes 2019 des antragstellenden Unternehmens
oder
- Max. der aktuelle Liquiditätsbedarf des antragstellenden Unternehmens für die
nächsten 18 Monate (bei KMU)
oder
- Max. das Doppelte der Lohnkosten des antragstellenden Unternehmens im Jahre 2019
Sicherheiten:
Grundsätzlich ist eine selbstschuldnerische Höchstbetragsbürgschaft der Gesellschafter über den kompletten Kreditbetrag notwendig.
- Bei der Finanzierung von Investitionen müssen diese auch als Sicherheit gestellt werden
- Bei der Finanzierung von Betriebsmitteln sind keine weiteren Sicherheiten zu stellen
Welche Bedingungen muss das Unternehmen erfüllen, damit ein Antrag gestellt werden kann:
Zum 31.12.2019
- darf das antragstellende Unternehmen nicht in Schwierigkeiten/Krise* gewesen sein
- hat das Unternehmen geordnete wirtschaftliche Verhältnisse ausgewiesen
- wäre das Unternehmen in der Lage gewesen den durch die Liquiditätshilfe zusätzlichen Kapitaldient zu tragen
- hat die beantragende Hausbank oder eine andere Bank keine Kenntnisse von ungeregelten Zahlungsrückständen des Antragsstellers von mehr als 30 Tagen
- bestanden keine Stundungsvereinbarungen oder Covenantbrüche
- ein Unternehmen ist in der Krise, wenn mehr als 50% des Stammkapitals aufgezehrt sind
- das Unternehmen ist Gegenstand eines Insolvenzverfahrens oder erfüllt die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf Antrag seiner Gläubiger
- das Unternehmen hat eine Rettungsbeihilfe erhalten und der Kredit wurde noch nicht zurückgezahlt oder die Garantie ist noch nicht erloschen beziehungsweise das Unternehmen hat eine Umstrukturierungsbeihilfe erhalten und unterliegt immer noch einem Umstrukturierungsplan.
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung ist gemäß aktueller Planung (unter der Annahme einer sich wieder normalisierenden wirtschaftlichen Gesamtsituation („wie vor der Krise“)) und der Zahlen aus 2019, das Unternehmens:
- in der Lage, die zur Abdeckung der Krise aufzunehmenden Kredite zu tragen und
- nach der Krise auch über den 31.12.2020 hinaus überlebensfähig und
- damit in der Lage angemessene Anschlussfinanzierungen aufzunehmen.
Während der Kreditlaufzeit sind keine kostenfreien Sondertilgungen möglich. Diese können nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorgenommen werden.
Gewinn- und Dividendenausschüttungen (letztere nur, soweit gesetzlich nicht vorgeschrieben) sind während der Laufzeit des Kredits nicht zulässig. Ausgenommen hiervon sind marktübliche Vergütungen an Geschäftsinhaber (natürliche Personen). Dies gilt auch für bereits von Hauptversammlungen gefasste Gewinn- und Dividendenausschüttungsbeschlüsse.
Gemeinnützige, soziale bzw. kommunale Unternehmen sind in diesen Sonderprogrammen nicht antragsberechtigt.
Als ersten Schritt hat die KfW die Möglichkeit eingeräumt, ab sofort Betriebsmittel ohne Haftungsfreistellung im Programm IKU-Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148) zu beantragen.
3) ERP-Gründerkredit Universell:
Für Unternehmen gedacht, die in der Regel seit 3 Jahren am Markt sind, mindestens aber über eine Unternehmenshistorie mit aussagefähigen Jahresabschlussunterlagen von 2 Geschäftsjahren verfügen. Die Haftungsfreistellung durch die KfW beträgt bis zu 90 Prozent der Kreditrisiken. Die restlichen mindestens 10% Risiken müssen die Hausbanken/Kreditinstitute selbst tragen.
Beide KfW-Sonderprogramme sind befristet bis 30.06.2021. Bis dahin müssen die Darlehensverträge rechtsverbindlich geschlossen sein.
Für das Programm ERP-Gründerkredit Universell gelten die oben genannten Kriterien und Bestimmungen wie beim KfW-Unternehmerkredit.
Darf ein Unternehmen auch mehrere Anträge stellen, wenn bspw. der ursprünglich beantragte Kreditbetrag nicht ausreicht (ohne Schnellkredit)?
Ja, es gibt keine Beschränkung der Anzahl der Antragstellungen. Der Verzicht auf die Risikoprüfung bei der KfW ist jedoch auf 3 Mio. EUR pro Unternehmen begrenzt. Diese Begrenzung gilt pro Antragsteller und nicht pro Unternehmensgruppe.
Folgende Kredit-Programme der L-Bank Baden-Württemberg können Sie über uns beantragen:
1) Liquiditätskredit / Liquiditätskredit Plus
Der Liquiditätskredit ist ein bestens etabliertes Förderangebot, das den Erfordernissen in der Corona-Krise in besonderer Weise gerecht wird. So können Unternehmen mit (in der Regel) bis zu 500 Mitarbeitern ihre vorübergehenden Liquiditätsengpässe zu günstigsten Zinsen, mit einem flexiblen Laufzeitangebot zwischen vier und zehn Jahren und einem Regeldarlehensbetrag von bis zu 5 Mio. € decken. Im Einzelfall sind auch höhere Beträge denkbar. Besonders vorteilhaft ist hier die Möglichkeit der ganzen oder teilweise außerplanmäßigen Rückzahlung während der Zinsbindungsphase gegen Vorfälligkeitsentschädigung.
Für Unternehmen, die besonders unter den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise leiden, führt die L-Bank zusammen mit dem Land und der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg vorübergehend eine weitere Fördervariante Liquiditätskredit Plus ein. Zwei zusätzliche Förderelemente – ein Tilgungszuschuss (bis zu 10% des Darlehensbetrages, max. Euro 300.000,--) und eine optionale Bürgschaft der Bürgschaftsbank (bis zu 90% des Darlehensbetrages) – sollen den krisengeschädigten Unternehmen die Kreditaufnahme erleichtern.
Zu beachten gilt, dass der gewährte, auf die gesamte Laufzeit bezogene Tilgungszuschuss im Falle einer vorzeitigen Tilgung / Rückführung anteilig erstattet werden muss.
2) Gründungs- oder Wachstumsfinanzierung
Alternativ könnten auch die Betriebsmittelvarianten der Gründungs- oder Wachstumsfinanzierung genutzt werden, allerdings mit standardisierter 5-jähriger Laufzeit und ohne die vorzeitige kostenfreie Sondertilgungsmöglichkeit. Investitionsfinanzierungen sind auch mit Laufzeiten über 5 Jahren (bis 20 Jahre) möglich.
Alle Förderkredite der L-Bank können mit Kombi-Bürgschaften der Bürgschaftsbank mit bis zu 80% Besicherung flankiert werden.
Sofortbürgschaften für Finanzierungen bis 250.000 EUR
In Baden-Württemberg gibt es über 400.000 Kleinstbetriebe mit bis zu zehn Beschäftigten. Gerade für sie hat die Corona-Krise teilweise dramatische Folgen, so dass ihre Liquidität belastet wird und es ihre Existenz bedrohen kann. Diese Unternehmen können nun bei der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg eine 90- oder 100-prozentige Sofortbürgschaft für Finanzierungen bis 250.000 EUR erhalten.
Die Sofortbürgschaften im Detail
Zielgruppe | Soloselbständige, Freiberufler und Unternehmen bis zehn Mitarbeiter |
Konditionen | Gesamtbelastung bei 2,35% p.a. |
Beihilferechtliche Basis | Bundesregelung Kleinbeihilfen |
Bürgschaftsquote | 90% oder 100% |
Sicherheiten | Außer persönlicher Haftung keine weiteren Sicherheiten |
Bearbeitungsgebühr | keine |
Laufzeit | 12-96 Monate |
Voraussetzungen | Kein Unternehmen in Schwierigkeiten zum 31.12.2019 / keine Insolvenzantragspflicht. Bestätigung: Unternehmen per 31.12.2019 kapitaldienstfähig. |
Die Antragstellung erfolgt über das Portal der Bürgschaftsbank (entweder durch Hausbank oder das Unternehmen selbst): https://sofortbuergschaft-bw.ermoeglicher.de
Einzureichende Unterlagen bei der Antragstellung:
- die zur Erfüllung der Identifizierungspflichten sowie sonstigen relevanten Vorschriften nach dem Geldwäschegesetz (GwG) erforderlichen Unterlagen
- wirtschaftliche Unterlagen (Jahresabschlüsse der letzten zwei Jahre, aktuelle BWA, Businessplan inkl. Planungsrechnungen)
- Selbstauskunft der wesentlichen Gesellschafter bzw. Inhaber
Erforderliche Unterlagen für eine Prüfung und Vorbereitung der Antragstellung:
- Jahresabschlüsse bzw. Einnahmen-Überschuss-Rechnungen 2018 und 2019
- aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung inkl. Summen- und Saldenliste
aus dem Jahr 2020 - bis zu 18-monatiger Liquiditätsplan aus welcher der Kreditbedarf hervorgeht
- Selbstauskunft der Gesellschafter
- Begleitdokument Liquiditätshilfeantrag.
Hierin enthalten sind:- ggf. Maßnahmenplan zur Überwindung der Krisenzeit
- Vorschlag für die Einbringung vorhandener Liquidität des Unternehmers / Gesellschafters
- Beschreibung der Auswirkungen der Corona-Epidemie auf Ihr Unternehmen und Ihre Zukunftserwartungen
Jede Unterstützung der Volksbank Karlsruhe stellt eine individuelle Kreditentscheidung dar. Gegebenenfalls sind dafür weitere Unterlagen und Informationen erforderlich.
Wir werden bevorzugt Anfragen unserer Kunden bearbeiten.
Unternehmen, Selbständige und Freiberufler, die bislang keine Kunden der Volksbank Karlsruhe sind, dürfen sich über unser KundenDialogCenter Tel. 0721 9350-0 gerne auch an uns wenden.
Wir bitte nur um Verständnis, dass die Bearbeitung dieser Anfragen sicherlich etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen wird.
Kreditanfrage vorbereiten
Beschleunigen Sie Ihren Antrag auf Fördermaßnahmen, indem Sie ihn online vorbereiten.
Versicherungsservice für Firmenkunden
Die Corona-Pandemie stellt viele Unternehmen vor große Herausforderungen – verbunden mit der Sorge, wie es in Zukunft weitergehen soll. Auch unser Partner, die R+V Versicherung, nimmt diese Sorgen ernst und unterstützt Firmenkunden in der aktuellen Situation. Gemeinsam sind wir für Sie da, um Ihre Anfragen schnell und unkompliziert zu bearbeiten.
Beim Finanzamt:
Sie können beantragen:
- Hinausschieben von Steuerzahlungen
- Anpassung von Vorauszahlungen
- Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen
Bei der Bundesagentur für Arbeit:
- Beantragung von Kurzarbeitergeld
Bei der Krankenkasse:
Sie können eine Reduzierung Ihrer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund besonderer Umstände nach unten anpassen
E-Commerce Angebot
Kompletter Online-Shop kostenfrei nutzbar
Wir möchten unsere regionalen Händler auch im Bereich E-Commerce unterstützen und stellen Ihnen ein besonderes Angebot zur Verfügung. Zusammen mit unserem Partner VR Payment bieten wir Ihnen eine Komplettlösung für einen Online-Shop inklusive Zahlverfahren bis 30.09.2020 kostenfrei an.
Das Angebot im Überblick
Leistungen
- Onlineshop inkl. Hosting
- Intuitive Bedienung
- Automatische Updates
- Hohe Sicherheit
- beliebte Zahlverfahren
- zusätzliche Zahlverfahren add-on
- Payment Gateway
- B2B + B2C Geschäft
- Hotline und Online Dokumentation
- Laufzeit 24 Monate
Zahlverfahren
- Mastercard / Visa
- Sepa
- paydirekt
Konditionen
129,90 EUR/mtl.bis 30.09.2020 0,- EUR/mtl.- inkl. 3.000 EUR Umsatzvolumen pro Monat gebührenfrei1
- Transaktionsgebühren 0,- EUR1
- Sonderkündigungsrecht bis 30.09.2020
- sofort einsetzbar
- bei Vertragslaufzeit nach 30.09.2020 129,90 EUR/mtl.
1 Inkludiert sind Onlineshop, Hosting sowie die Händlergebühren für die Akzeptanz der im jeweiligen Paket angegebenen Zahlarten. Weitere Servicefunktionen zum Payment Gateway und Zahlarten müssen separat (teilweise gegen Zuzahlung) beauftragt werden. Alle genannten Preise gelten zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Änderungen vorbehalten.
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